Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Wettbewerbsverzerrung verhindern
Der Bundesverband Rind und Schwein fordert die Länder auf, einheitliche Auslegungshinweise zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorzulegen. Niedersachsen orientiert sich als erstes Land an einem Kriterienkatalog der Veredelungsbranche.
BRS-Chefin Hammer warnt vor Alleingängen der Länder.
Ein unterschiedliches Vorgehen der Länder bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sorgt seit Monaten für Kritik. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) hat vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit begrüßt, sich bei seinen Auslegungshinweisen an einem Kriterienkatalog zu orientieren, den die Vertreter der Wertschöpfungskette Schwein Ende 2023 erarbeitet und den Ländern als Empfehlung mit der Bitte um eine einheitliche Auslegung an die Hand gegeben hatten. Niedersachsen ist das erste Land, dass diese Anregungen nun aufgreift und leicht angepasste Auslegungshinweise verabschieden wird, erklärte der BRS am Donnerstag (20.6.) in Bonn.
BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer wies darauf hin, dass beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nach wie vor ein Konzept zur Ausweitung der Haltungskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung fehle. Zudem seien die ministeriellen Vorschläge zur Einbeziehung der frühen Lebensphase nicht durchdacht. Umso erfreulicher sei der Schritt Niedersachsens. "Wir hoffen, dass weitere Bundesländer diesen Kriterienkatalog übernehmen", betonte Hammer. Eine innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung müsse unbedingt verhindert werden.
Eine Farce
Der Verband bekräftige zugleich seine Kritik am Bund. Anstatt den Empfehlungen der Branche im Gesetzgebungsverfahren für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu folgen, über einheitliche Vorschriften für Ruhe sorgen, verweise der Bund nach wie vor auf die Zuständigkeit der Länder. Für den Bundesverband ist das eine Farce. Zunächst habe das Bundeslandwirtschaftsministerium das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als Einspruchs- und nicht als Zustimmungsgesetz konzipiert und die Länder somit von einer Mitsprache ausgeschlossen. Anschließend würden die Länder bei der Umsetzung allein gelassen. AgE
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Wettbewerbsverzerrung verhindern
Der Bundesverband Rind und Schwein fordert die Länder auf, einheitliche Auslegungshinweise zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorzulegen. Niedersachsen orientiert sich als erstes Land an einem Kriterienkatalog der Veredelungsbranche.
BRS-Chefin Hammer warnt vor Alleingängen der Länder.
Ein unterschiedliches Vorgehen der Länder bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sorgt seit Monaten für Kritik. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) hat vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit begrüßt, sich bei seinen Auslegungshinweisen an einem Kriterienkatalog zu orientieren, den die Vertreter der Wertschöpfungskette Schwein Ende 2023 erarbeitet und den Ländern als Empfehlung mit der Bitte um eine einheitliche Auslegung an die Hand gegeben hatten. Niedersachsen ist das erste Land, dass diese Anregungen nun aufgreift und leicht angepasste Auslegungshinweise verabschieden wird, erklärte der BRS am Donnerstag (20.6.) in Bonn.
BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer wies darauf hin, dass beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nach wie vor ein Konzept zur Ausweitung der Haltungskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung fehle. Zudem seien die ministeriellen Vorschläge zur Einbeziehung der frühen Lebensphase nicht durchdacht. Umso erfreulicher sei der Schritt Niedersachsens. "Wir hoffen, dass weitere Bundesländer diesen Kriterienkatalog übernehmen", betonte Hammer. Eine innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung müsse unbedingt verhindert werden.
Eine Farce
Der Verband bekräftige zugleich seine Kritik am Bund. Anstatt den Empfehlungen der Branche im Gesetzgebungsverfahren für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu folgen, über einheitliche Vorschriften für Ruhe sorgen, verweise der Bund nach wie vor auf die Zuständigkeit der Länder. Für den Bundesverband ist das eine Farce. Zunächst habe das Bundeslandwirtschaftsministerium das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als Einspruchs- und nicht als Zustimmungsgesetz konzipiert und die Länder somit von einer Mitsprache ausgeschlossen. Anschließend würden die Länder bei der Umsetzung allein gelassen. AgE
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Der Bundesverband Rind und Schwein fordert die Länder auf, einheitliche Auslegungshinweise zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorzulegen. Niedersachsen orientiert sich als erstes Land an einem Kriterienkatalog der Veredelungsbranche.
BRS-Chefin Hammer warnt vor Alleingängen der Länder.
Ein unterschiedliches Vorgehen der Länder bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sorgt seit Monaten für Kritik. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) hat vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit begrüßt, sich bei seinen Auslegungshinweisen an einem Kriterienkatalog zu orientieren, den die Vertreter der Wertschöpfungskette Schwein Ende 2023 erarbeitet und den Ländern als Empfehlung mit der Bitte um eine einheitliche Auslegung an die Hand gegeben hatten. Niedersachsen ist das erste Land, dass diese Anregungen nun aufgreift und leicht angepasste Auslegungshinweise verabschieden wird, erklärte der BRS am Donnerstag (20.6.) in Bonn.
BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer wies darauf hin, dass beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nach wie vor ein Konzept zur Ausweitung der Haltungskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung fehle. Zudem seien die ministeriellen Vorschläge zur Einbeziehung der frühen Lebensphase nicht durchdacht. Umso erfreulicher sei der Schritt Niedersachsens. "Wir hoffen, dass weitere Bundesländer diesen Kriterienkatalog übernehmen", betonte Hammer. Eine innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung müsse unbedingt verhindert werden.
Eine Farce
Der Verband bekräftige zugleich seine Kritik am Bund. Anstatt den Empfehlungen der Branche im Gesetzgebungsverfahren für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu folgen, über einheitliche Vorschriften für Ruhe sorgen, verweise der Bund nach wie vor auf die Zuständigkeit der Länder. Für den Bundesverband ist das eine Farce. Zunächst habe das Bundeslandwirtschaftsministerium das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als Einspruchs- und nicht als Zustimmungsgesetz konzipiert und die Länder somit von einer Mitsprache ausgeschlossen. Anschließend würden die Länder bei der Umsetzung allein gelassen. AgE


